

An der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Oktober 2027 die Funktion als
Rektor_in
gem. dem Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF) zu besetzen.
Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Eine zweimalige Wiederbestellung ist zulässig.
Die mdw zählt zu den international führenden Universitäten auf dem Gebiet der Aufführungskünste. Mit ca. 3.100 Studierenden und 1.600 Bediensteten ist sie eine der größten und vielseitigsten Kunstuniversitäten weltweit. An 25 Instituten wird ein breites Spektrum an künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Fächern vertreten, das in insg. 115 Curricula vermittelt wird.
Die mdw versteht Qualität in Kunst bzw. Musik, Wissenschaft und Pädagogik im Sinne einer fachlichen Exzellenz in allen Bereichen, die die Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft, gesellschaftliche Teilhabe und Nachhaltigkeit miteinschließt. In diesem Bewusstsein fördert sie die kritische Reflexion der eigenen institutionellen Geschichte ebenso wie die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen und setzt entsprechende Akzente in der Gender-, Queer-, Minderheiten- oder Exilforschung.
Das Agieren der mdw und ihrer Angehörigen ist der Freiheit der Forschung, Kunst und ihrer Lehre verpflichtet. Damit verbunden ist ein starkes Eintreten für die Hochschulautonomie. Diese Prinzipien werden intern, aber auch in der gesellschaftlichen Wirkung nach außen vertreten. Die mdw setzt auf Partizipation aller an der Universität tätigen Personengruppen, wozu Transparenz und offene Kommunikation gehören. Die Studierenden stehen in allen Bereichen im Fokus.
Aufgaben: Die mit dieser Besetzung verbundenen Aufgaben sind in § 23 Abs. 1 Universitätsgesetz beschrieben.
Anforderungen (gemäß § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz):
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung soll nachvollziehbar darstellen, inwiefern die bewerbende Person die genannten Voraussetzungen und das gewünschte Anforderungsprofil erfüllt. Neben den üblichen Unterlagen werden die Bewerber_innen gebeten, ihre Vorstellungen über die weitere Entwicklung der mdw, auch unter Berücksichtigung des österreichischen und europäischen Entwicklungskontextes, in schriftlicher Form darzulegen. Erwartet werden weiters Überlegungen zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorats.
weitere Hinweise:
Die Wahl der Rektor_in erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens durch den Universitätsrat auf Vorschlag des Senats der mdw. Es handelt sich bei dieser Funktion um eine Vollbeschäftigung.
Die am besten geeigneten Bewerber_innen werden zu einem universitätsöffentlichen Hearing Mitte Oktober 2026 an der mdw und zu einem Gespräch mit der Findungskommission (§ 23a Universitätsgesetz) eingeladen, in denen sie sich und ihre konzeptionellen Vorstellungen, insbesondere zur Funktionsausübung, zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorats sowie zur Positionierung und Entwicklung der mdw, präsentieren.
Reise- und Aufenthaltskosten, die anlässlich des Aufnahme- bzw. Auswahlverfahrens entstanden sind und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht vergütet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der mdw.
Die mdw strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Menschen mit Behinderung werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 24. Juli 2026 per E-Mail an findungskommission@mdw.ac.at.
Die Vorsitzende des Universitätsrats: Mag.a Angelika Möser
Weitere Angaben finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.