<strong>Berufsbild Kraftfahrer</strong><br>Kraftfahrer, die im Güterverkehr (über 3,5t) auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken unterwegs sind, benötigen mindestens eine Grundqualifikation, die durch eine theoretische und praktische Prüfung bei der IHK sowie evtl. vorausgehende Lehrgänge erworben werden kann, beispielsweise durch eine Kraftfahrerschulung beim <a href="http://www.tuev-nord.de/de" target="_blank">TÜV</a>, der <a href="http://www.dekra.de" target="_blank">DEKRA</a> oder dem <a href="http://www.adac.de/" target="_blank">ADAC</a>. Auch durch die umfangreiche, dreijährige Ausbildung zum <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraftfahrer" target="_blank">Berufskraftfahrer</a> (Facharbeiter) erwirbt man die erforderliche Qualifikation und arbeitet dann in der Regel bei einer Spedition im Nahverkehr oder Fernverkehr, aber auch im Werkverkehr. Für den Einsatz im Personenverkehr (auf Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen), wird meist die dreijährige Ausbildung „<a href="http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=15085" target="_blank">Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)</a>“ bevorzugt, die zum Führen von Omnibus, U-Bahn oder Straßenbahn befähigt. Fachkräfte mit dieser Ausbildung, werden meist in kommunalen Verkehrsbetrieben im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt. Sowohl für LKW-Fahrer, als auch Busfahrer, ist eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes vorgeschrieben. Für die Tätigkeit als Auslieferungsfahrer bzw. Servicefahrer bei einem Postdienst, Kurierdienst, Paketdienst oder Pizzaservice reicht oft die Fahrerlaubnis Klasse B, da hier meist mit einem Pkw oder Transporter (Sprinter) bis 3,5 t gefahren wird.
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