
Während fast jeder mit dem Begriff
Minijob etwas anfangen kann, ist vielen Menschen der
Midijob immer noch unbekannt. Wir stellen beide Beschäftigungsformen gegenüber und erläutern die Vorteile, die der Midijob besonders nach der zum 01. Januar 2023 erfolgten Anhebung der Verdienstgrenze auf 2.000 Euro hat. Dazu gehört, auch bei einem relativ geringen Verdienst in der "Gleitzone" zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro, die Absicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Artikel lesen