Starre Arbeitszeitmodelle, die auf festen Anwesenheitszeiten basieren, verlieren in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Dieser Wandel wird getrieben von Faktoren wie der fortschreitenden Digitalisierung, dem Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Work-Life-Balance), sowie auf Seiten der Arbeitgeber von der Erkenntnis, dass flexible Arbeitszeitmodelle, die individueller auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter ausgerichtet sind, zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und damit einer stärkeren Bindung an das Unternehmen, sowie zu einer Steigerung der Motivation und Produktivität beitragen können. Flexibles Arbeiten ermöglicht den Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeiten an persönliche Lebensumstände, familiäre Verpflichtungen oder individuelle Leistungsphasen anzupassen.
Diese Flexibilität ist heutzutage in verschiedensten Formen möglich, nicht nur als Teilzeit, beispielsweise über die 4-Tage-Woche, sondern auch als Gleitzeit mit flexiblen Arbeitszeiten, bzw. generell über Arbeitszeitkonten, oder sogar als eigenverantwortliche Vertrauensarbeitszeit. Wenn dies dann evtl. sogar noch mit der Arbeit aus dem Homeoffice kombiniert werden kann, dann bedeutet dies eine erhebliche Entlastung auch für Mitarbeiter, die beispielsweise aus familiären Gründen nicht in der Lage wären, einen konventionellen 8-Stunden Bürojob zu machen.
Ob es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis um Teilzeitarbeit handelt, hängt nicht von einer allgemein festgelegten Stundenzahl ab. Entscheidend ist der Vergleich zu der üblichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle im Unternehmen, die in der Regel etwa 38,5 oder 40 Stunden pro Woche beträgt.
Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erhalten Teilzeitbeschäftigte in Deutschland die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. So haben Teilzeitkräfte grundsätzlich Anspruch auf gleiche Bezahlung (im Verhältnis zur Arbeitszeit), gleiche Aufstiegschancen und den gleichen Kündigungsschutz, aber auch auf die gleichen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente. Die Höhe dieser Leistungen ist jedoch vom erzielten Einkommen abhängig. Was den Urlaubsanspruch angeht, so richtet sich dieser nach den Arbeitstagen und nicht nach der Arbeitszeit pro Tag. Falls Teilzeitbeschäftigte also die gleiche Anzahl an Arbeitstagen haben wie Vollzeitbeschäftigte, dann ergibt sich daraus der gleiche Urlaubsanspruch.
Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten möchten, haben in der Regel sogar einen rechtlichen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie bereits mindestens sechs Monate im Unternehmen angestellt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das es Arbeitnehmern ermöglicht, den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eines gewissen Rahmens selbst zu bestimmen. Der Arbeitgeber legt dabei in der Regel einen sogenannten Gleitzeitrahmen und die Kernarbeitszeit fest. Innerhalb des Gleitzeitrahmens können die Mitarbeiter früher oder später mit der Arbeit beginnen und entsprechend früher oder später Feierabend machen. Die Kernarbeitszeit dagegen, ist der Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen, um die Erreichbarkeit und die Kommunikation im Team sicherzustellen. Außerhalb der Kernarbeitszeit allerdings, können die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.
Es gibt verschiedene weitere Modelle der Gleitzeit, darunter beispielsweise die Gleitzeit mit Funktionszeit. Hier wird nicht auf die einzelnen Mitarbeiter, sondern auf das gesamte Team geachtet. Dabei muss das Team insgesamt die gestellten Aufgaben erfüllen, d.h. die Mitarbeiter des Teams stimmen sich intern darüber ab, wer wann anwesend ist, um die notwendigen Arbeiten zu erledigen.
Trotz aller Vorteile für die Mitarbeiter erfordert Gleitzeit allerdings auch mehr Eigenverantwortung und Selbstorganisation seitens der Arbeitnehmer.
Es gibt verschiedene Varianten dieses flexiblen Arbeitszeitmodells. Beim Job-Splitting beispielsweise, teilen sich Mitarbeiter formal gesehen eine Vollzeitstelle, arbeiten aber weitgehend unabhängig voneinander an eigenen Aufgaben. Beim klassischen Jobsharing hingegen, teilen sich mehrere Arbeitnehmer auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, d.h. sie arbeiten als Team zusammen und stimmen ihre Arbeitszeiten und die Übernahme der Aufgaben eng miteinander ab. Oft gibt es dabei auch gemeinsame, sich überschneidende Arbeitszeiten, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu erleichtern.
Die generelle Aufteilung der Arbeitszeiten kann sehr unterschiedlich sein. Häufig teilen sich zwei Personen eine Vollzeitstelle zu je 50 Prozent, aber auch andere Modelle wie 60/40 oder 70/30 sind möglich. Da sich auch mehr als zwei Arbeitnehmer eine Stelle teilen können, sind auch Zeiten wie 20:30:50 oder 30:30:40 möglich. Wichtig ist, dass die Gesamtarbeitszeit der geteilten Stelle abgedeckt wird.
Für die Arbeitnehmer liegt ein Vorteil des Jobsharing-Modells gegenüber normalen Teilzeitstellen darin, das durch die enge Teamarbeit auch Stellen mit einem komplexeren und anspruchsvolleren Anforderungsprofil übernommen werden können, mit Aufgabenstellungen, die in klassischer Teilzeit deutlich schwieriger zu bewältigen wären. Bei dieser Aufgabenteilung profitieren auch die Arbeitgeber von der Expertise und dem Wissen von zwei oder mehr Mitarbeitern, was in der Regel zu einer höheren Qualität der Arbeit und besseren Problemlösungen führen wird. Außerdem kann Jobsharing dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu halten, die aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht in der Lage wären, eine Vollzeitstelle zu besetzen.
Allerdings erfordert Jobsharing eine klare Aufgabenverteilung und eine gute Kommunikation zwischen den Partnern, damit diese in der Lage sind, effektiv zusammenzuarbeiten.
Bei diesem Arbeitszeitmodell vertraut der Arbeitgeber darauf, dass der Arbeitnehmer seine Aufgaben eigenverantwortlich und fristgemäß erledigt, ohne dass der Arbeitgeber feste Arbeitszeiten vorgibt. Der Fokus liegt auf dem Arbeitsergebnis und der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Der Arbeitnehmer profitiert dabei von einer hohen Flexibilität und Autonomie und hat einen großen Spielraum bei der Gestaltung seiner Arbeitszeit, die er flexibel an seine individuellen Bedürfnisse und die jeweiligen Arbeitsanforderungen anpassen kann.
Doch auch bei der Vertrauensarbeitszeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, beispielsweise mit Blick auf Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Sonn- und Feiertagsruhe sowie Überstunden. Der Arbeitgeber ist weiterhin dafür verantwortlich, diese Regeln einzuhalten. Dies ist von besonderer Bedeutung seit der Einführung der allgemeinen Pflicht zur Zeiterfassung der Arbeitsstunden. Obwohl die Prinzipien der Vertrauensarbeitszeit einer Zeiterfassungspflicht entgegenzustehen scheinen, macht das Arbeitszeitgesetz hier keine Ausnahme. Die Aufzeichnungspflicht kann an die Arbeitnehmer delegiert werden, die ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich dokumentieren, aber das entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.
Vertrauensarbeitszeit eignet sich besonders gut für Wissensarbeiter und Tätigkeiten, bei denen das Ergebnis im Vordergrund steht, weniger dagegen beispielsweise für Bereiche, in denen Kundenkontakte und ständige Erreichbarkeit eine wichtige Rolle spielen.
Vertrauensarbeitszeit setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbstorganisation, Disziplin und ein gutes Zeitmanagement seitens des Arbeitnehmers voraus. Dieser muss in der Lage sein, seine Arbeit selbstständig zu planen, zu strukturieren und zu priorisieren, um die gestellten Aufgaben fristgerecht und in der geforderten Qualität zu erledigen. Gleichzeitig erfordert Vertrauensarbeitszeit vom Arbeitgeber ein großes Vertrauen in seine Mitarbeiter und eine offene Kommunikationskultur. Es ist wichtig, klare Ziele und Erwartungen zu formulieren und regelmäßige Feedbackgespräche zu führen, um eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen.
Homeoffice und Remote Work sind flexible Arbeitsmodelle, die es Arbeitnehmern ermöglichen, außerhalb des traditionellen Büros zu arbeiten. Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, aber Homeoffice bezieht sich auf das Arbeiten von zu Hause aus, während Remote Work allgemeiner die Arbeit außerhalb des Firmenbüros meint, also auch die Arbeit aus einem Café, einem Co-Working-Space oder aus dem Ausland beschreibt. „Remote Work“ ist also der Überbegriff zu „Homeoffice“.
Bei Remote Work bzw. Homeoffice entfällt das Pendeln zwischen Büro und Wohnung, zumindest an Tagen, an denen die Arbeit außerhalb des Büros stattfindet. Außerdem können die Arbeitszeiten in der Regel individueller und flexibler gehandhabt werden, was eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglicht. In vielen Fällen allerdings, gelten auch im Homeoffice ähnliche Arbeitszeitregelungen wie im Büro, möglicherweise mit Kernarbeitszeiten oder Zeiten mit fester Erreichbarkeit. Bei Remote Work dagegen, ohne Anwesenheitspflicht im Homeoffice, ist die Arbeitszeitgestaltung in der Regel deutlich flexibler. In diesen Fällen gibt es oftmals keine festen Arbeitszeiten, sondern der Fokus liegt auf der Erledigung der Aufgaben und der Erreichung der Ziele. Die Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen, solange sie die vereinbarten Leistungen erbringen und ggf. für das Team erreichbar sind.
Sowohl Homeoffice als auch Remote Work setzen allerdings ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstorganisation voraus. Eine gute Kommunikation und Koordination mit dem Team sind entscheidend, um den Informationsfluss und die Zusammenarbeit sicherzustellen.
Für Arbeitgeber bietet Remote Work die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, die großen Wert auf Flexibilität legen oder bei denen aufgrund der persönlichen bzw. familiären Situation eine durchgehende Anwesenheit im betrieblichen Büro nicht möglich ist. Unternehmen können zudem Kosten für Büroflächen und Infrastruktur einsparen. Allerdings erfordern diese Arbeitsmodelle eine dafür geeignete Führungskultur und entsprechende Kommunikationsstrukturen im Unternehmen. Dazu kann auch der Einsatz eines Arbeitsplatz-Buchungssystems (auch "Desk-Sharing-Software" genannt) beitragen, besonders bei hybridem Arbeiten, also einer Mischung aus mobilem Arbeiten und dem Arbeiten im betrieblichen Büro. Feste, flexible und Homeoffice-Arbeitsplätze können so automatisch verwaltet und beispielsweise der Status im Team abgerufen werden.
In Deutschland gibt es keine eigenständige gesetzliche Regelung für die Arbeit aus dem Homeoffice. Es gelten jedoch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. Im Homeoffice gelten also die gleichen Anforderungen beispielsweise an den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit wie an einem betrieblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorschriften hinsichtlich Ergonomie und Gesundheitsschutz auch im Homeoffice eingehalten werden.
Seit dem Wegfall der Corona-Regeln, sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice als Option anzubieten. Es gibt kein Recht auf das Arbeiten aus dem Homeoffice. Ob dies als Option angeboten wird, regelt der Arbeitsvertrag. Das bedeutet aber auch, dass ein Mitarbeiter andererseits nicht einfach ins Homeoffice geschickt werden kann, falls er das nicht möchte und dieser Möglichkeit im Arbeitsvertrag nicht zugestimmt hat. Freiwillig allerdings, kann ein Mitarbeiter dem Homeoffice jederzeit zustimmen, auch ohne dass bereits eine arbeitsvertragliche Regelung dazu existiert. Es empfiehlt sich allerdings, die Details wie Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Kostenübernahme, Datenschutz und den Umgang mit Arbeitsmitteln vorab in einem Arbeitsvertrag zu regeln.
Natürlich gibt es nicht nur Vollzeitstellen, die aus dem Homeoffice heraus ausgeübt werden. Auch Teilzeit- bzw. Nebenjobs im Homeoffice werden häufig für einen Hinzuverdienst genutzt.
Bei diesem Arbeitszeitmodell wird anstatt einer festen Wochenstundenzahl eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden für das gesamte Jahr vereinbart, die der Arbeitnehmer innerhalb des Kalenderjahres ableisten muss. Die Arbeitsstunden werden dann entsprechend den betrieblichen Erfordernissen des Unternehmens möglichst sinnvoll eingesetzt. Doch auch der Arbeitnehmer profitiert von der Möglichkeit, seine Arbeitszeit individueller zu gestalten und beispielsweise längere Freizeitphasen oder Urlaub zu nehmen, wenn es die Auftragslage zulässt.
Allerdings gelten auch bei der Jahresarbeitszeit die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Dazu gehören die Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und die Regelungen zum Sonn- und Feiertagsschutz.
Vorteile der Jahresarbeitszeit sind die hohe Flexibilität für beide Seiten, d.h. die bessere Anpassung an betriebliche Erfordernisse, aber auch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit individueller zu gestalten. Nachteile können eine ungleichmäßige Arbeitsbelastung und die Notwendigkeit einer detaillierten Planung sein, denn die Jahresarbeitszeit erfordert eine gute Planung und Organisation sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeitverteilung im Voraus planen und mit den Mitarbeitern abstimmen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitszeit vorausschauend so gestalten, dass er die vereinbarte Jahresarbeitszeit innerhalb des Kalenderjahres erbringen kann.
Wie bei anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen ist auch bei der Jahresarbeitszeit die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit wichtig. Dies dient sowohl dem Arbeitgeber zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen als auch dem Arbeitnehmer zur Nachvollziehbarkeit seiner Arbeitszeit.
Beim Jahresarbeitszeitmodell wird trotz der Arbeitszeitschwankungen ein gleichmäßig hohes Monatsgehalt ausbezahlt, damit Angestellte auch in Monaten mit weniger Arbeitszeit ihre laufenden Kosten decken können.
Bei der Umsetzung der 4-Tage-Woche gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Ansätze: Eine Möglichkeit ist die Verteilung der Arbeitszeit von 5 Wochentagen auf die verbleibenden 4 Tage, was bei gleichbleibender Wochenstundenzahl in der Regel die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von 8 auf 10 Stunden bedeutet. Im Gegenzug erhalten die Arbeitnehmer dadurch einen zusätzlichen freien Tag, der für Privates, Familie und zur Erholung genutzt werden kann. Einige kritische Punkte sollten trotzdem beachtet werden:
Bei der anderen Variante der 4-Tage-Woche entfällt der fünfte Arbeitstag ohne eine Umverteilung der Stunden, wodurch sich die Wochenarbeitszeit dann beispielsweise von 40 auf 32 Stunden reduziert. In der Regel bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer im Gegenzug auf einen entsprechenden Teil seines Gehalts verzichten muss, um einen Tag mehr freizuhaben.
Mehrere Studien und Pilotprojekte zur 4-Tage-Woche haben gezeigt, dass dieses Arbeitszeitmodell überwiegend positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat und oftmals zu einer geringeren Stressbelastung, einer höheren Motivation und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führt. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass dem Gewinn an Freizeit auch einige Nachteile gegenüberstehen. Zentrale Bedeutung hat dabei der schon erwähnte Gehaltsverzicht bei dem Modell mit reduzierter Wochenarbeitszeit. Nicht übersehen sollte man in diesem Zusammenhang, dass das verringerte Gehalt auch zu geringeren Rentenansprüchen führt. Außerdem reduziert sich bei diesem Arbeitszeitmodell durch den Wegfall eines Arbeitstages pro Woche auch der Urlaubsanspruch.
Für Unternehmen kann es einerseits vorteilhaft sein, die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, indem man die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer verbessert und diesen, falls gewünscht, das Arbeitszeitmodell in Form der 4-Tage-Woche anbietet. Allerdings herrscht in vielen Branchen seit Jahren ohnehin bereits ein erheblicher Fachkräftemangel. Je nach Auftragslage und Personalsituation, würde die Einführung einer 4-Tage-Woche, die mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit einhergeht, bei manchen Unternehmen einen bereits vorhandenen Personalmangel noch weiter verschärfen.
Ein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine berufliche Auszeit, die Arbeitnehmer nutzen können, um sich vorübergehend aus ihrem Berufsalltag zurückzuziehen. Der Begriff stammt vom hebräischen Wort „Schabbat“ ab, was „Ruhe“ oder „Innehalten“ bedeutet. Heutzutage wird ein Sabbatical individuell gestaltet und kann wenige Monate bis zu einem Jahr oder länger dauern. Viele Menschen nutzen diese Zeit, um zu reisen, sich weiterzubilden, neue Fähigkeiten zu erlernen, sich ehrenamtlich zu engagieren, an persönlichen Projekten zu arbeiten oder sich einfach zu erholen und neue Perspektiven zu gewinnen.
Ein Sabbatical wird in der Regel als unbezahlter Urlaub vereinbart. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für die Dauer des Sabbaticals. Es gibt aber auch Modelle, bei denen vorab über einen längeren Zeitraum mit einem reduzierten Gehalt gearbeitet und dieses angespart wird, um im Anschluss eine vollständig bezahlte Freistellungsphase nutzen zu können. Bei einem weiteren Modell werden mithilfe eines Langzeitarbeitskontos über einen längeren Zeitraum Überstunden und evtl. auch Urlaubstage angespart, um diese später für das Sabbatical zu nutzen.
Falls vorab mit einem reduzierten Gehalt oder auf Basis eines Langzeitkontos gearbeitet wird, dann bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitnehmer ist weiterhin sozialversichert. Handelt es sich dagegen um ein Sabbatical in Form eines unbezahlten Urlaubs, dann wird das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Auszeit ruhend gestellt und der Arbeitnehmer muss seine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach einem Monat eigenständig weiterzahlen.
Um Arbeitszeitmodelle der bezahlten Freistellung nutzen zu können, wie Langzeitarbeitskonten oder das Ansparen von Gehalt, müssen diese zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einer separaten Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. In einer solchen Vereinbarung sollten unter anderem die Dauer des Sabbaticals, die Modalitäten der Finanzierung, die Regelungen zur Sozialversicherung und die Bedingungen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz geregelt werden.
Eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen, ein Sabbatical zu gewähren, gibt es in Deutschland nicht, d.h. die Zustimmung des Arbeitgebers ist in den meisten Fällen entscheidend. Ausnahmen davon gelten, falls Sabbatical-Modelle bereits über Tarifverträge geregelt sind, wie dies teilweise für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst der Fall ist.