
Wer sein (Brutto-)Gehalt verhandelt, muss immer auch die Steuern und Sozialabgaben berücksichtigen. Schon bei einem mittleren Einkommen fließt schnell ein Drittel des Einkommens an den Staat, bei bei Besserverdienenden noch mehr. Daher lohnt es sich praktisch immer, eine Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung abzugeben und alle relevanten Ausgaben soweit möglich steuerlich geltend zu machen, wie z.B. die Kosten für ein Arbeitszimmer bzw. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Spenden für gemeinnützige Einrichtungen, teilweise auch Mitgliedsbeiträge, Unterhaltsleistungen, Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten, Handwerkerkosten, etc.
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