Rund ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer reicht beim Finanzamt keine Steuererklärung ein. Dabei ist den meisten Menschen nicht bewusst, dass sie damit unter Umständen auf viel Geld verzichten. Laut Statistischem Bundesamt erhalten fast 90 Prozent der Steuerpflichtigen eine Steuerrückerstattung. Immerhin werden dabei durchschnittlich 875 Euro pro eingereichter Steuererklärung zurückgezahlt.
Viele Menschen machen keine Steuererklärung, weil sie befürchten, mit den Formularen der Steuerbehörde nicht zurecht zu kommen. Mittlerweile gibt es im Handel verschiedene Arten von Steuersoftware, die bei der Steuererklärung eine große Hilfe sind. Diese elektronischen Helfer erklären das Ausfüllen Schritt für Schritt und weisen auf Fehler hin. So können Sie Ihre Steuererklärung in kurzer Zeit online erstellen. Manche der Programme berechnen sogar, wie viel Rückerstattung erwartet werden kann.
Nicht jeden trifft die Verpflichtung, eine Steuererklärung zu machen. Wer als Arbeitnehmer tätig ist, braucht sich um die Steuerzahlungen nicht selbst zu kümmern. Der Arbeitgeber leitet automatisch jeden Monat einen Teil vom Lohn als Einkommensteuer ans Finanzamt ab. Dennoch kann eine Pflicht zur Steuererklärung bestehen, was als Veranlagungspflicht bezeichnet wird. Eine solche besteht unter anderem, wenn:
Auch wenn eigentlich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, empfehlen Experten eine solche beim Finanzamt einzureichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitnehmer, Studenten, Auszubildende oder Rentner handelt. Es bestehen in der Regel gute Chancen, eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Daher sollte jeder Steuerpflichtige unbedingt eine Steuererklärung einreichen.
Die Abgabe einer Steuererklärung sollte insbesondere dann eingereicht werden, wenn:
Die freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nachträglich an das Finanzamt geschickt werden. Eine normale Steuererklärung hingegen ist an bestimmte Fristen gebunden.
Hinweis: Eine Steuererklärung, die ohne eine entsprechende Verpflichtung eingereicht wird, wird als Antragsveranlagung bezeichnet.