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Arbeitsrecht Alles was man zum Thema Mini- und Midijob wissen muss

Mitarbeiter Gastronomie
Gastronomie – eine der Branchen in der sich viele Minijobs finden.

Wann lohnt sich ein Minijob und wann ein Midijob? Eines ist klar, von einem Minijob alleine, kann niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten. Dennoch ist ein solches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in vielen Fällen sinnvoll, z.B. als steuerfreies Zusatzeinkommen oder für Studenten. Dabei gelten seit dem 01.01.2026 neue Verdienst-Obergrenzen für Minijobs und Midijobs. Sobald die 603-Euro-Grenze überschritten wurde, wird aus dem Minijob ein Midijob. Wer mehr als 2.000 Euro pro Monat verdient, der überschreitet dann auch die Grenze eines Midijobs. Der Unterschied zwischen diesen beiden Jobformen wird also durch die Verdienstgrenze von 603 Euro geschaffen.

Vor allem Arbeitnehmer profitieren von den steuerlichen Vorteilen einer geringfügigen Beschäftigung, doch aufgrund der vergleichsweise geringen Abgabenlast, kann es sich auch für Arbeitgeber lohnen, Mini- oder Midijobber einzustellen.

Der Minijob

Ein Minijobber darf auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nur bis zu 603 Euro pro Monat verdienen. Aufs Jahr gerechnet bedeutet dies, dass eine Grenze von 7.236 Euro nicht überschritten werden darf. Minijobber sind sozialversicherungs- und steuerfrei. Lediglich ein Beitrag von 3,6 % für die gesetzliche Rentenversicherung ist zu zahlen, falls man sich von dieser Pflicht nicht befreien lässt. Minijobber sind über ihren Job nicht krankenversichert und müssen anderweitig für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Da Minijobber aber in der Regel entweder familienversichert oder über einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf krankenversichert sind, ist ein Krankenversicherungsschutz über den Minijob ohnehin meist nicht notwendig.

Der Midijob

Auch die Verdienstgrenze für Midijobs wurde geändert: Sie erhöhte sich am 01.01.2023 von 1.600 auf 2.000 Euro. Wer also in diesem sogenannten Gleitzonenmodell zwischen 603,01 und 2.000 Euro verdient, der fällt in die Kategorie des Midijobbers. Ein solcher Niedriglohn-Job ist sowohl sozialversicherungs-, also auch lohnsteuerpflichtig. Allerdings müssen Midi-Arbeitnehmer in diesem Übergangsbereich kleinere Beiträge zahlen. Wer in den Steuerklassen 1-4 ist, der zahlt entweder gar keine oder nur geringe Lohnsteuer auf einen Midijob. Mit einem Gleitzonen-Rechner kann man leicht herausfinden, wie hoch die Sozialabgaben bei einem Midijob ausfallen.

Kurzfristige Beschäftigung

Ein Sonderfall ist die sogenannte kurzfristige Beschäftigung, bei der ein Arbeitsverhältnis, bzw. mehrere Arbeitsverhältnisse zusammen, nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Laufe eines Kalenderjahres ausgeübt werden dürfen. Falls es sich erkennbar um keine "berufsmäßige Beschäftigung" handelt, dann bleibt eine solche kurzfristige Tätigkeit sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings der Lohnsteuerpflicht. Typische Beispiele für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind eine Tätigkeit als Erntehelfer in der Landwirtschaft oder als kurzfristige Aushilfe in der Industrie.

Wann lohnt sich ein 603-Euro-Job, wann ein Midijob?

Besonders empfehlenswert sind Minijobs für Schüler, Studenten oder Menschen, die nicht oder nicht mehr im vollen Berufsleben stehen und sich etwas dazuverdienen oder zum Familieneinkommen beitragen möchten. Minijobs eignen sich aber auch als steuer- und abgabenfreier Hinzuverdienst zum Hauptjob. Wenn das Einkommen bei einem Teilzeit- oder sogar Vollzeitjob nicht ausreicht, dann bietet sich ein Minijob zum Aufstocken an. In so einem Fall bleibt die Mini-Tätigkeit abgabenfrei. Dies gilt aber nur für einen einzigen 603-Euro-Job, denn jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptberuf zusammengerechnet und unterliegt dann den normalen Beitragspflichten. Dies gilt auch für den Fall, dass jemand mehrere Minijobs parallel ausübt.

Typische Minijobs sind:

  • Verkäuferin
  • Kellner
  • Barkeeper
  • Hiwi
  • Kassierer
  • Nachhilfe
  • Putzkraft
  • Lieferant

Unter die Midijobber fallen oft Menschen, die Teilzeit arbeiten. Sie müssen geringere Abgaben leisten und haben somit netto mehr Geld zur Verfügung. Auch Studenten, die einen langfristigen Nebenjob suchen, profitieren vom Midijob.

Kann man Mini und Midi kombinieren?

Auch Mini- und Midijob lassen sich nebeneinander ausüben. Beide Jobs werden dann für sich alleine gewertet, d.h. beim Midijob als angemeldete Hauptbeschäftigung sind (geringe) Abgaben zu leisten, während der Minijob weiterhin abgabenfrei bleibt. Wer allerdings mehrere Jobs derselben Kategorie ausüben möchte, wie beispielsweise zwei Minijobs oder zwei Midijobs, der zahlt in der Regel drauf: Mehrere Jobs innerhalb einer Kategorie werden zusammengerechnet, d.h. nur falls der Erwerb aus mehreren Minijobs zusammengerechnet nicht mehr als 603 Euro ergibt, dann bleibt der Arbeitnehmer abgabenfrei. Das gleiche Prinzip gilt für die Summe aus zwei Midijobs. Wird hier zusammengerechnet die Verdienstgrenze von 2.000 Euro überschritten, dann entfallen die steuerlichen Vorteile.

Achtung – Sonderzahlungen!

Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden zum Erwerb hinzuaddiert. Sollte ein Mini- oder Midijobber Sonderzahlungen erhalten und die Jahresverdienstgrenze knacken, dann kann er die steuerlichen Vorteile verlieren. Deshalb aufpassen, ob sich die Sonderzahlung lohnt, wenn dadurch ggf. die Sonderregelungen für Mini- und Midijobs entfallen.

Hinweis / Disclaimer:
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar, bzw. ersetzt keine individuelle, qualifizierte Rechtsberatung. Für die rechtliche und allgemeine Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird keinerlei Haftung übernommen, ebenso wenig wie für mögliche Rechtsfolgen und alle sonstigen Folgen, die sich aus nicht zutreffenden Informationen ergeben könnten.
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