<strong>Berufsbild Helfer</strong><br><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsarbeitskraft" target="_blank">Helfer</a> (Hilfsarbeiter, offizielle Bezeichnung: Geringqualifizerte) verrichten Aushilfstätigkeiten, die keine spezifische Ausbildung erfordern und oft ungelernt ausgeübt werden können. Als Minijob oder geringfügiger Hilfsjob gilt ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt von höchstens 450,- Euro im Monat. Zu den klassischen Aushilfstätigkeiten und Nebenjobs zählen unter anderem saisonal befristete Hilfsjobs in Gastronomie und Tourismusbranche, die traditionellen Ferienjobs in der Erntezeit, Studentenjobs (studentische Aushilfe) mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, außerdem Hilfsarbeiten in der Produktion, die oft auch eine umfangreichere innerbetriebliche Einweisung oder Einarbeitung voraussetzen. Auch Aushilfsjobs werden in Deutschland nach dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn" target="_blank">Mindestlohntarif</a> bezahlt, mit einigen Ausnahmen, wie etwa Praktikanten und Langzeitarbeitslose, oder falls ein Tarifvertrag auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes existiert (gilt noch bis Ende 2016), und unterstehen der Sozialversicherungspflicht. Wer als Arbeitnehmer einen zusätzlichen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit" target="_blank">Nebenjob</a> ausübt, ist unter Umständen dazu verpflichtet, ihn von seinem Hauptarbeitgeber genehmigen zu lassen. Die Arbeitszeit für Haupt- und Nebentätigkeit darf in der Summe maximal zehn Stunden pro Arbeitstag betragen.
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