Berufliche Weiterbildung gilt als Schlüssel zu Erfolg und hoher Arbeitszufriedenheit. Allerdings ist nicht jede Maßnahme sinnvoll. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Sie:
Vor allem die Begriffe Weiterbildung und Fortbildung werden oft synonym gebraucht, doch es gibt Unterschiede.
Berufliche Weiterbildung ist der allgemeinste der drei Begriffe. Weil er gesetzlich nicht eindeutig definiert ist, wird er unterschiedlich verwendet.
Teilweise wird Weiterbildung als Oberbegriff zu Fortbildung und Umschulung genannt. Auch der Kompetenzerwerb direkt am Arbeitsplatz wird der beruflichen Weiterbildung zugerechnet.
Andere Definitionen verstehen unter der beruflichen Weiterbildung vor allem die betriebliche Weiterbildung, also Schulungen innerhalb des Betriebes. Als Fortbildungen werden dort eher öffentlich zugängliche Bildungsmaßnahmen von Hochschulen, Verbänden und freien Bildungsträgern bezeichnet.
Im Gegensatz zum Begriff der beruflichen Weiterbildung ist derjenige der Fortbildung, ebenso wie Ausbildung und Umschulung, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert – und zwar gleich in Paragraph 1.
Dort heißt es, Ziel sei es die „berufliche Handlungsfähigkeit“ zu erhalten und anzupassen sowie diese auszuweiten. Fortbildung meint also eine Schulung, die konkret auf einen bestehenden Beruf aufbaut. Die Ärztin, die einen Ultraschall-Kurs belegt oder der Programmier, der eine neue Programmiersprache erlernt, bilden sich also fort.
Eine Umschulung bedeutet dagegen den Start in einem völlig neuen Beruf. Im Gegensatz zu einer klassischen Ausbildung, haben die Teilnehmer an einer Umschulung vorher bereits einen anderen Beruf erlernt.
Umschulungen sind oft langwierig und teuer, deshalb werden sie häufig von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gefördert. In den 1970er und 1980er-Jahren wurden beispielsweise viele Bergleute im Ruhrgebiet zu Industriearbeitern umgeschult.
Auch die deutsche Rentenversicherung gehört zu den großen Anbietern von Umschulungen. Sie finanziert Kurse für Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter ausüben können. Die Bundeswehr finanziert ebenfalls sehr viele Kurse, allerdings ausschließlich für ehemalige Soldaten, die damit für eine berufliche Zukunft im zivilen Leben fit gemacht werden sollen.
Der Grund für eine Umschulung können aber nicht nur schlechte Arbeitsmarktchancen im erlernten Beruf sein, sondern auch eine Krankheit oder private Motive. Im letzteren Fall wird die Umschulung allerdings meist nicht gefördert.
Das Angebot an beruflichen Weiterbildungen ist nahezu unüberschaubar, ebenso die Zahl der Anbieter. Das sind die wichtigsten Akteure:
Die betriebliche Weiterbildung ist eine oft übersehene, aber bedeutende Säule. Wer in einer großen Firma arbeitet, tut gut daran, zunächst bei der Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten nach internen Weiterbildungsmöglichkeiten zu fragen.
Bietet das eigene Unternehmen keine Schulungen an oder ist man arbeitslos, dann sind freie Bildungsträger oft die erste Adresse. Große Anbieter wie die Deutsche Angestellten Akademie (DAA) bieten Kurse aus fast allen Wirtschaftsbereichen. Andere Unternehmen haben sich auf bestimmte Branchen oder Berufe spezialisiert, beispielsweise die Berliner Journalistenschule oder die Ingenieur-Akademie Hessen. Während einige Träger ausschließlich Fernkurse anbieten, unterrichten andere auch oder sogar überwiegend in Präsenz.
Auch die Volkshochschulen bieten oft Kurse zur beruflichen Weiterbildung an. Bei kleineren Instituten werden vor allem allgemeine Lehrveranstaltungen angeboten, beispielsweise zur Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation. Größere Volkshochschulen bieten dagegen oft auch Weiterbildungen zu spezielleren Themen, etwa zu einzelnen Programmiersprachen, zu rechtlichen Fragen oder sozialen Fähigkeiten wie dem Führen von Kundengesprächen.
Volkshochschulen bieten den Vorteil, dass sie in fast allen Regionen aktiv sind und deshalb weite Anreisewege meist entfallen.
Universitäten und Hochschulen haben ihr Fortbildungsangebot in den vergangenen Jahren ausgebaut. Es muss nicht gleich ein ganzer Masterstudiengang sein, oftmals bieten die Einrichtungen auch Zertifikatslehrgänge. Das sind meist kürzere Veranstaltungen, an deren Ende kein Bachelor- oder Masterabschluss steht, sondern lediglich ein Teilnahmezertifikat. Beispielsweise bietet die Universität Dortmund ein Seminar zum Thema digitaler Unterricht für Lehrkräfte.
Falls ein Masterstudiengang mit meist zwei bis vier Semestern Dauer zurzeit nicht in Frage kommt, man sich diese Option aber offenhalten will, dann sollte man prüfen, ob die Hochschule die Möglichkeit bietet, das absolvierte Modul später auf einen Master anrechnen zu lassen.
Auch die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände und Gewerkschaften bieten oftmals Weiterbildungen an. Teilweise sind die Veranstaltungen aber nur für Mitglieder geöffnet oder diese müssen geringere Gebühren zahlen. Ein solches gestaffeltes Gebührenmodell bietet beispielsweise der Branchenverband der Digitalwirtschaft Bitkom in seiner Bitkom-Akademie.
Oft wurden Weiterbildungsaktivitäten von Gewerkschaften und Verbänden in den vergangenen Jahren ausgelagert. So geht die Deutsche Angestellten Akademie auf die DAG-Schule der ehemaligen Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) zurück. Sie ist heute allerdings eine eigenständige GmbH und tritt am Markt als freier Bildungsträger auf, ebenso die meisten Einrichtungen der Wirtschaftsverbände wie die Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH. Auch die Bitkom-Akademie ist rein rechtlich kein Angebot des Branchenverbandes selbst, sondern der Bitkom Servicegesellschaft mbH. Die Übergänge zu freien Bildungsträgern sind also oft fließend.
Es ist gar nicht so einfach, den Überblick über das Weiterbildungsangebot zu behalten. Meistens lohnt sich ein Blick in das Programm der örtlichen Volkshochschulen. Weitere Angebote sind in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt (kursnet-finden.arbeitsagentur.de). Darin sind rund 1,7 Millionen Weiterbildungsangebote enthalten. Die meisten davon können sowohl mit einem Bildungsgutschein bezahlt, als auch von Selbstzahlern gebucht werden.
Wer sich weiterbilden will, der muss zunächst wissen, was er neu lernen will. Allerdings sollte man sich auch über die Frage Gedanken machen, ob ein Fernkurs oder ein Kurs in Präsenz die bessere Wahl ist.
Fernkurse haben vor allem durch die Digitalisierung einen deutlichen Aufschwung erlebt. Denn jetzt lassen sich online auch Fragen stellen, Diskussionen führen oder Sachverhalte in Infofilmen darstellen. Hauptvorteile der digitalen Veranstaltungen sind die meist niedrigeren Kosten, der Verzicht auf Reisen und die höhere zeitliche Flexibilität. Fernkurse lassen sich meist flexibel einplanen, auch wenn es teilweise fest terminierte Live-Seminare gibt. Oft sind Fernkurse billiger, denn die Veranstalter können viele Module mehrfach verwenden. Außerdem entfallen die Kosten für die Anreise und gegebenenfalls Übernachtungen.
Nicht bei allen Berufen sind Fernkurse möglich. Wer beispielsweise einen Kurs im CNC-Fräsen belegt, der muss mitunter auch eine Maschine tatsächlich bedienen und kann das nicht allein vom heimischen Wohnzimmer aus lernen.
Auch bei anderen Weiterbildungen kann eine Präsenzveranstaltung Vorteile haben. Die Ablenkung am heimischen PC ist oft groß und Fernkurse erfordern ein höheres Maß an Disziplin und Selbstorganisation. Wer die Fahrt zum Kursort auf sich genommen hat, der ist zudem oft motivierter. Ein häufig unterschätzter Vorteil ist auch die Möglichkeit zum Austausch und Kontakte knüpfen mit anderen Kursteilnehmern.
Diese Kriterien sind bei der Auswahl einer beruflichen Weiterbildung wichtig:
Weiterbildung kann schnell teuer werden. Es lohnt sich deshalb die Preise zu vergleichen. Kürzere Schulungen werden teilweise sogar kostenlos angeboten.
Allerdings sollten die Kosten nicht das einzige Kriterium sein. Anbieter mit niedrigen Kosten sparen oft bei den Gehältern. Das kann zur Folge haben, dass gute Lehrkräfte sich andere Stellen suchen.
Auch der Abschluss spielt eine Rolle. Ein Zertifikat einer Hochschule oder einer TÜV-Akademie ist meist angesehener als das eines unbekannten Anbieters. Auch brancheninterne Weiterbildungsträger genießen oft einen besseren Ruf.
Noch angesehener ist ein offizieller Abschluss, etwa ein Meister, ein Master oder der Erwerb einer staatlich geschützten Berufsbezeichnung, beispielsweise als „zertifizierter Mediator“. Einige Weiterbildungen sind überhaupt erst die Voraussetzung, um einen bestimmten Beruf ergreifen zu können. Beispielsweise ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung wichtig, um einen Beruf im Sicherheitssektor ausüben zu können.
Die Qualität eines Anbieters lässt sich oft nur schwer einschätzen. Dabei helfen meist eine Internetrecherche und die Erfahrungen bzw. Bewertungen anderer Teilnehmer. Auch ein Blick auf die Referenzen des Unternehmens ist sinnvoll.
Vor allem auf öffentliche Weiterbildung ausgerichtete Anbieter unterliegen einem starken Kostendruck und müssen daher mitunter an der Qualität sparen. Anbieter, die vor allem mit Unternehmen kooperieren, legen dagegen oft mehr Wert auf Qualität.
Wer sich im bestehenden Beruf weiterbilden und bei seinem aktuellen Arbeitgeber bleiben will, sollte bei der Personalabteilung oder in der Chefetage anfragen, ob eine Förderung möglich ist. Bei größeren Unternehmen kann auch der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner sein, denn in manchen Firmen gibt es Übereinkünfte zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Die verbreitetste Form der staatlichen Förderung ist der Bildungsgutschein. Diesen können grundsätzlich auch berufstätige Menschen erhalten, allerdings nur in eingeschränktem Rahmen. Gute Chancen hat, wer ohne die Weiterbildung von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es allerdings nicht, er ist eine sogenannte Ermessensleistung.
Ein Bildungsgutschein wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Wer Arbeitslosengeld II erhält („Hartz IV“), muss den Antrag beim Träger der Grundsicherung stellen, meist einem Jobcenter. Der Gutschein wird immer für ein bestimmtes Bildungsziel ausgestellt, beispielsweise für die Qualifikation als Hygienebeauftragter in der Gastronomie. Außerdem werden eine Kostenobergrenze, eine Gültigkeitsdauer und eine maximale Maßnahmendauer festgelegt.
Der Gutschein ist nicht auf einen bestimmten Anbieter festgelegt. Solange die Rahmenbedingungen wie das Bildungsziel und der Höchstpreis eingehalten werden, ist das Bildungsunternehmen frei wählbar.
Wer weniger als 20.000,- Euro verdient (40.000,- Euro bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren), kann Zuschüsse für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Die Maßnahme wendet sich allerdings ausschließlich an Berufstätige, daher ist eine bestehende Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche Pflicht. Einzige Ausnahme sind Mütter und Väter in Elternzeit.
Daneben gibt es zahlreiche regionale Förderungen, oft unter dem Namen Bildungsscheck. Bayern zahlt einen Zuschuss von 500,- Euro für Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung, Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss in gleicher Höhe für berufliche Weiterbildung allgemein. Andere Länder kennen ähnliche Regelungen.
Kosten für Fortbildungen können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass sie der Weiterbildung im Beruf dienen. Seit 2020 gilt das auch dann, wenn es um eher allgemeine Fähigkeiten geht, solange diese im Beruf eingesetzt werden können. Seitdem können beispielsweise auch PC-Schulungen leichter abgesetzt werden.
Das Angebot an Weiterbildungen ist groß. Vor allem Geringverdienende und Arbeitslose haben gute Chancen auf eine Förderung. Aber auch ohne Geld vom Staat lohnt sich eine Fortbildung oft, zumal auch viele Arbeitgeber die Bildungsbemühungen ihrer Angestellten unterstützen. Wer keinerlei Förderung erhält, kann die Kosten zumindest von der Steuer absetzen. Welche Weiterbildungsmaßnahmen möglich sind, lässt sich am einfachsten in der KURSNET Datenbank der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.