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Berufsleben Die unverzichtbare Jobwechsel-Checkliste mit 12 wertvollen Tipps

Ein Jobwechsel ist oft eine große Chance. Manchmal ist die neue Arbeit besser bezahlt oder näher am Wohnort, manchmal ist auch Unzufriedenheit mit dem alten Arbeitgeber der Auslöser. Andere Arbeitnehmer wiederum, möchten sich beruflich weiterentwickeln und suchen eine neue Herausforderung. In manchen Fällen erzwingen ein familiär bedingter Umzug oder eine betriebsbedingte Kündigung den Jobwechsel.

Sowohl vor der Entscheidung für einen Jobwechsel als auch danach sind aber einige Punkte zu beachten. Können Sie hinter jede Aufgabe einen Haken setzen?

Die Checkliste auf einen Blick:

Vor der Entscheidung:

  • Informieren Sie sich über das neue Unternehmen!
  • Wechseln Sie ständig? Dann macht sich etwas Konstanz im Lebenslauf gut.
  • Prüfen Sie, wie Sie zu ihrer neuen Arbeitsstelle kommen. Lange Pendelwege belasten mehr, als die meisten vorher denken. Fragen Sie unter Umständen nach Möglichkeiten für Telearbeit.
  • Überprüfen Sie, ob Ansprüche aus der Altersversorgung entfallen können.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.

Nach der Entscheidung:

  • Verhandeln Sie das Angebot, wenn möglich.
  • Beachten Sie die Kündigungsfrist.
  • Hinterlassen Sie ihre Arbeit geordnet.
  • Verlangen Sie ein Arbeitszeugnis.
  • Verabschieden Sie sich von Kolleginnen und Kollegen.
  • Informieren Sie Ihre Kunden.
  • Beenden Sie offene Konflikte (und beginnen Sie vor allem keine neuen).
  • Nehmen Sie Resturlaub, aber feiern Sie nicht krank.


Vor der Entscheidung

Bevor Sie sich entscheiden die Stelle zu wechseln, müssen Sie einiges klären. Sonst kann es passieren, dass Sie Ihre Entscheidung später bereuen.

Informieren Sie sich über das neue Unternehmen (und Alternativen)!

Nicht nur das Gehalt zählt. Ein gutes Betriebsklima und der richtige Mix zwischen Verlässlichkeit und Flexibilität sind viel wert. Informieren Sie sich deshalb vorher über das Unternehmen und die Zufriedenheit ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen. Dabei helfen Portale wie kununu (ein Schwesterunternehmen von Xing), aber auch ganz altmodische Gespräche mit Menschen, die dort bereits arbeiten.
Ein Blick auf die Internetseite des Unternehmens lohnt sich ebenfalls, auch wenn dort natürlich viel Selbstdarstellung betrieben wird. Vergleichen Sie das Angebot mit denen anderer Firmen. Einen ersten Überblick zu vergleichbaren Arbeitgebern und Stellenbeschreibungen können Sie auf Online-Stellenbörsen erhalten, wenn Sie nach vergleichbaren Stellenangeboten suchen. Darunter sind auch Plattformen, die kostenlose Stellenanzeigen veröffentlichen. Manche Jobbörsen stellen sogar Bewerbungsvorlagen zur Verfügung oder geben Ratschläge für die richtige Bewerbung.

Planen Sie den Arbeitsweg

Alle Umfragen zur Jobzufriedenheit kommen zu dem Ergebnis, dass lange Pendelzeiten als sehr belastend wahrgenommen werden. Trotzdem sind die Pendelzeiten in den vergangenen 20 Jahren weiter gestiegen, auf mittlerweile rund 40 Minuten.
Das liegt auch daran, dass die Belastung durch lange Pendelzeiten oft unterschätzt werden. Im Zug lesen oder im Auto Musik hören, das scheint kein Stress zu sein. Doch vor allem Pendelzeiten ab 90 Minuten machen Beschäftigte unzufrieden.

Graphik über die Länge von Arbeitswegen

Infographik: Zeit, die die Befragten durchschnittlich für ihren Weg zur Arbeit brauchen. Bildquelle: statista

Kein Wunder, denn die Zeit im Auto oder im Zug fehlt für die Familie oder Freizeitaktivitäten. Auch Verspätungen und Staus sorgen für Stress. Prüfen Sie daher die tatsächliche Pendelzeit von der Haustür bis zum Arbeitsplatz und fragen Sie Ihren neuen Arbeitgeber, ob Telearbeit an zumindest einigen Tagen möglich ist, falls ihre Tätigkeit das erlaubt.
Planen Sie einen Umzug, sollten Sie sich vorher über die Wohnkosten informieren. Gerade in Ballungsräumen wie Hamburg, München oder Frankfurt am Main können die höheren Gehälter schnell durch sehr hohe Wohnkosten aufgezehrt werden.

Wechseln Sie nicht leichtfertig

Wer häufig wechselt, der ist bei Arbeitgebern nicht besonders beliebt, denn man rechnet dann damit, dass Sie auch dort schnell wieder weg sind. Und für die Suche nach neuen Kräften und deren Einarbeitung fallen Kosten an. Sie sollten daher nicht leichtfertig zu oft wechseln, sonst kann es passieren, dass Sie auf eine bessere Stelle stoßen, dort aber wegen ihres Lebenslaufes nicht zum Zuge kommen.
Besonders problematisch wird es, falls Sie die Probezeit auf der neuen Stelle nicht bestehen. Denn dann müssen Sie kurzfristig einen neuen Arbeitgeber finden.

Überprüfen Sie, ob Ansprüche aus der Altersversorgung entfallen können

Für eine längere Beschäftigungsdauer spricht auch ein anderer Punkt, nämlich die Betriebsrente. Arbeitgeber können festlegen, dass Sie erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben – und viele Firmen verlangen das auch. Wurde ihr Arbeitsvertrag vor 2018 abgeschlossen, ist sogar eine Mindestbeschäftigungszeit von fünf Jahren erlaubt.
Die Altersversorgung muss natürlich auch bei der Entscheidung für oder gegen einen Jobwechsel eine Rolle spielen. Nicht nur das direkt ausgezahlte Gehalt ist wichtig, sondern auch Extras wie eine Betriebsrente. Das gilt besonders für Frauen, die wegen ihrer höheren Lebenserwartung deutlich stärker von dieser Leistung profitieren.

Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die neue Stelle haben wollen: Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Vielleicht hat er oder sie andere Pläne. Womöglich steht bei ihm oder ihr selbst eine berufliche Veränderung an, die alles in ein neues Licht taucht. Oder aber die Familienplanung soll jetzt endlich vorangetrieben werden, dann sind ein längerer Arbeitsweg oder ein stressigerer Job nicht hilfreich.
Sprechen Sie also mit ihm oder ihr. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie nicht ihren eigenen Wunsch vehement vertreten dürfen. Aber hören Sie wenigstens zu und nehmen Sie die Argumente ernst.

Nach der Entscheidung

Wenn Sie eine Entscheidung gefällt haben, dann gilt es weitere Dinge zu beachten. Diese sieben Punkte sollten Sie erledigt haben. Auf den ersten Blick erscheint es unnötig, sich um ein gutes Verhältnis zum alten Arbeitgeber sowie den Kolleginnen und Kollegen zu bemühen. Doch bedenken Sie, dass Sie sich vielleicht noch einmal wiedersehen. Sei es, weil Sie später doch noch einmal zu dem Unternehmen zurückkehren wollen, weil ihr alter Arbeitgeber jetzt Kunde von Ihnen ist oder weil sie ehemalige Kolleginnen und Kollegen bei einer anderen Firma wiedertreffen.

Verhandeln Sie nach, wenn es möglich ist

Bei großen Unternehmen oder im Öffentlichen Dienst regeln Tarifverträge oft die Konditionen für die meisten Stellen. Aber bei gehobenen Positionen oder bei vielen kleineren Unternehmen gibt es Verhandlungsspielraum. Den sollten Sie nutzen.
Trauen Sie sich, eigene Forderungen zu stellen. Dazu kann mehr Gehalt gehören, aber auch Extras wie ein Firmenwagen, zunehmend alternativ auch ein Dienstrad oder ein Ticket für den ÖPNV.
Falls Sie bereits eine gute Stelle haben, dann können Sie natürlich anders verhandeln, als wenn Sie unbedingt wechseln möchten. Bringt Sie der Jobwechsel endlich auf die lange erträumte Stelle, wieder näher an den Wohnort oder ist sie deutlich besser bezahlt, dann will man das nicht durch zu hohe Forderungen gefährden. Aber nachfragen schadet nicht, es kann sogar ihr Ansehen erhöhen.
Haben Sie bereits eine gute Position oder müssen Sie für die neue Stelle deutlich weiter pendeln, sollten Sie höher pokern. Gerade Frauen haben hier Nachholbedarf. Studien zeigen, dass ihr durchschnittlich niedrigeres Gehalt außer durch den Lebenslauf (Kindererziehungszeiten) vor allem durch zu niedrige Forderungen begründet ist.

Beachten Sie die Kündigungsfrist

Ist der neue Arbeitsvertrag unterschrieben, folgt die Kündigung beim alten Unternehmen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist. Wenn Sie früher wechseln wollen, können Sie mit ihrem Arbeitgeber über eine vorzeitige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verhandeln. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Kündigen Sie daher rechtzeitig.
Liegt der Antritt der neuen Stelle noch weit in der Zukunft, dann kann es auch sinnvoll sein, mit der Kündigung noch etwas zu warten. Kleinbetriebe mit maximal zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz, wobei Teilzeitkräfte nur anteilig gezählt werden. Das Unternehmen könnte Sie also kündigen, bevor sie die neue Stelle antreten. In diesem Fall hätten Sie allerdings Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Manchmal werden Angestellte auch freigestellt, sobald Sie eine neue Beschäftigung haben. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Gehalt weiter, müssen allerdings nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

Hinterlassen Sie ihre Arbeit geordnet

  • Wichtige Informationen zusammenstellen
    Auch wenn Sie vorzeitig freigestellt werden, wird Ihr Arbeitgeber oft von Ihnen eine Übergabe verlangen. Am besten verfassen Sie für ihren Nachfolger oder ihre Nachfolgerin eine Übersicht mit den wichtigsten Aufgaben, Ansprechpartnern, Kunden und Ablageorten. Dort sollten besondere Absprachen mit einem Großkunden ebenso stehen wie das System, nach dem sie alte Fälle archiviert haben. Das gilt vor allem dann, wenn Sie die einzige Arbeitskraft in diesem Bereich sind. Bei großen Unternehmen oder Behörden sind die Arbeitsprozesse stärker standardisiert, auch hier gibt es aber meist individuelles Wissen, dass weiterzugehen sich lohnt.

  • Telefonnummer hinterlassen
    Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Sie auch eine Telefonnummer hinterlassen. Sie müssen nicht täglich Fragen am Telefon beantworten und Tipps geben, aber in den meisten Fällen werden Sie ohnehin nur in Ausnahmefällen angerufen.
    Je mehr Projekte Sie vor ihrem Ausscheiden zum Abschluss gebracht haben, desto seltener wird das der Fall sein.

  • Einarbeitung übernehmen
    Womöglich gibt es eine zeitliche Überschneidung mit ihrem Nachfolger oder ihrer Nachfolgerin. Dann können Sie sogar eine Einarbeitung vor Ort übernehmen und ihm oder ihr direkt die Arbeitsabläufe zeigen.  

Verlangen Sie ein Arbeitszeugnis

Es gibt viele stichhaltige Gründe dafür, bis zum Schluss gute Arbeit zu leisten. Ein wichtiger Grund ist das Arbeitszeugnis. Sie können und sollten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem alten Arbeitgeber verlangen.
Fehlende Zeugnisse machen bei möglichen neuen Arbeitgebern einen schlechten Eindruck. Es sieht dann so aus, als würden sie ein schlechtes Zeugnis verstecken wollen oder hätten diesen Punkt in ihrem Lebenslauf gleich ganz erfunden.
Eine Bestätigung wie „Frau Meier hat vom 11. Juli 2001 bis zum 31. August 2021 bei uns gearbeitet“ reicht nicht aus. Es sollte darin auch stehen, was sie auf der entsprechenden Position getan haben. Negative Bewertungen dürfen nicht in dem Zeugnis stehen, allerdings werden sie oft versteckt formuliert. „Herr Müller war ein geselliger und lustiger Kollege“ kann beispielsweise heißen, dass der Mitarbeiter mehr mit Klatsch und Tratsch beschäftigt war als mit seiner Arbeit. Auch Formulierungen wie „Frau Schmied war bemüht die Arbeit gewissenhaft zu erledigen“ sind alles andere als positiv. Wer bemüht war, hat es offenbar nicht geschafft.
Sprechen Sie bei einem schlechten Zeugnis ihren Arbeitgeber noch einmal an. Gerade kleine Unternehmen kennen oft solche versteckten Aussagen einfach nicht und haben sie unbeabsichtigt hineingeschrieben.

Verabschieden Sie sich von Kolleginnen und Kollegen und beenden Sie Konflikte

Nicht nur von Ihrem Arbeitgeber sollten Sie sich in Frieden trennen, sondern auch von Ihren Kolleginnen und Kollegen. Es mag sich reizvoll anhören ins Büro eines ungeliebten Vorgesetzten zu marschieren, ihn oder sie zu beschimpfen und dann zu rufen: „Sie können mich nicht kündigen lassen, ich habe schon gekündigt!“. Zielführend ist dies genauso wenig wie eine offene Abrechnung mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen oder der Firma als Ganzem. Manchmal kann es erleichternd sein, jetzt noch mal Kritik anzusprechen, die zu äußern man sich vorher nicht getraut hat. Das sollte aber respektvoll und sachlich erfolgen.
Statt neue Konflikte zu beginnen, sollten Sie lieber alte beenden. Verabschieden Sie sich von Kolleginnen und Kollegen, mit denen Sie regelmäßig zusammengearbeitet haben. Vielleicht geben Sie sogar eine kleine Abschiedsparty. Zu der sollte jeder und jede eingeladen sein, auch wenn das Verhältnis nicht das beste war.

Informieren Sie Ihre Kunden

Wenn Sie mit Kunden zusammengearbeitet und diese regelmäßig betreut haben, dann sollten Sie sich auch von diesen verabschieden. Das ist doppelt wichtig. Vielleicht landet später der eine oder andere davon noch mal bei Ihnen. Oder aber sie finden eine Beschäftigung bei einem früheren Kunden. Möglich auch, dass der Kunde von gestern ihr Kollege von morgen ist.

Nehmen Sie Resturlaub, aber feiern Sie nicht krank

Für die Zeit, die Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber tätig waren, haben Sie Anspruch auf Urlaub. Waren Sie beispielsweise bis Ende September beschäftigt, erhalten Sie drei Viertel ihres Urlaubsanspruchs.

Gesetzlicher Mindesturlaub muss genommen werden

Den Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr müssen Sie anteilig nehmen. Allerdings bezieht sich das Gesetz auf eine 6-Tage-Woche, bei der in Deutschland üblichen 5-Tage-Woche beträgt Ihr Mindesturlaub also nur 20 Tage, bei vier Arbeitstagen pro Woche 16 Tage.
Haben Sie in halbes Jahr gearbeitet und eine 5-Tage-Woche, dann müssen Sie also 10 Tage Urlaub nehmen. Zum neuen Arbeitgeber übertragen lässt sich der Urlaub nicht. Darüber hinausgehende Urlaubstage können ausbezahlt werden, wenn Sie es nicht schaffen diese vor Beschäftigungsende zu nehmen. Die meisten Arbeitgeber verlangen von Ihren Angestellten aber, dass der Urlaub vor dem Wechsel genommen wird.

Fazit zum Jobwechsel

Ein Jobwechsel will gut überlegt sein. Vorteile wie ein höheres Gehalt müssen gegen Nachteile wie längere Pendelzeiten oder höhere Mieten (bei Wohnortwechsel) abgewägt werden. Zu häufig sollten Sie nicht wechseln. Das macht sich nicht gut im Lebenslauf und kann Sie um ihre Betriebsrente bringen.

Auch nach der Kündigung sollten Sie gute Arbeit leisten, denn Sie wissen nie, wem Sie wann und wo noch einmal begegnen. Oft stellen Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei, wenn diese bereits eine neue Stelle haben. Ein Anrecht darauf gibt es aber nicht.

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