Zahnmedizinische Fachangestellte, die bei Patienten allgemein auch als Zahnarzthelferinnen bekannt sind, bilden das Rückgrat jeder Zahnarztpraxis. Sie assistieren Zahnärzten bei Behandlungen, sind oftmals der erste Ansprechpartner für Patienten und organisieren den Praxisbetrieb. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Vorbereitung von Behandlungsräumen, die Assistenz bei Eingriffen, die Durchführung von Hygienemaßnahmen und die Verwaltung von Patientenakten.
Während Medizinische Fachangestellte (MFA), auch bekannt als Arzthelferinnen, vom Berufsbild her allgemeiner orientiert sind, ist der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) speziell auf diesen Bereich ausgerichtet.
Die Ausbildung zur ZFA dauert drei Jahre und vermittelt sowohl medizinische als auch organisatorische Kenntnisse. Dieser am Arbeitsmarkt stark nachgefragte Beruf bietet außerdem eine Reihe von Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Es gibt keinen vorgeschriebenen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Statistisch gesehen haben 41 Prozent der Auszubildenden einen Hauptschulabschluss, 39 Prozent einen mittleren Bildungsabschluss, 13 Prozent die Hochschulreife und 3 Prozent keinen Schulabschluss (laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit von 2023). Mit dem Berufsschulabschluss zur ZFA wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt, falls der Notendurchschnitt mindestens 3,0 beträgt und die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden. Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 kann sogar die Fachoberschulreife inkl. der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht werden.
Nicht nur der Schulabschluss zählt, sondern auch die menschliche Eignung spielt in diesem „sozialen“ Beruf, der zu einem großen Teil im Umgang mit Patienten besteht, eine wichtige Rolle. Auch Empathie und Geduld gehört für Zahnmedizinische Fachangestellte zu einer der wichtigsten Eigenschaften. Viele Patienten leiden unter Ängsten, sind unsicher, manchmal leider auch aggressiv und schwierig im Umgang.
ZFA müssen souverän auch mit solchen Situationen umgehen und Patienten immer das Gefühl geben, gut betreut zu sein.
Gewünschte Stärken sind:
Zahnmedizinische Fachangestellte urteilen nicht. Sie haben im Lauf ihrer Karriere oft mit Patienten zu tun, deren Zahnstatus schlecht ist, die irrationale Ängste verspüren oder schwierig im Umgang sind. Es ist Aufgabe des Praxisteams, auch in solchen Fällen freundlich zu bleiben und auf die Patienten einzugehen. Die persönlichen Eigenschaften einer ZFA sind mit Blick auf die Entscheidung für die Ausbildung mindestens ebenso wichtig wie die schulische Vorbildung.
Während der dreijährigen dualen Ausbildung lernen angehende Zahnmedizinische Fachangestellte alle Grundlagen des späteren Berufs. Ausgebildet wird in der Arztpraxis und in der Berufsschule. Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich je nach Lehrjahr.
Im ersten Lehrjahr beobachten Auszubildende in der Praxis viel und lernen Grundlagen für die Betreuung von Patienten kennen. Auch organisatorische Aufgaben wie die Erfassung von Patientendaten werden hier gelernt. Die Berufsschule vermittelt parallel dazu die relevanten Schritte für die Erstellung von Abrechnungen. Weitere wichtige Themen im ersten Ausbildungsjahr sind:
Die Inhalte werden simultan vermittelt, d.h. in der Berufsschule gelernte Theorie kann in der Praxis bereits angewandt werden. Auszubildende werden dabei von einem Arzt oder einer ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten begleitet.
Wichtige Themenfelder im zweiten Lehrjahr sind:
Das dritte Ausbildungsjahr vertieft die bisherigen Kenntnisse und erweitert das Wissen um die Behandlung von Erkrankungen der Mundhöhle. Die direkte Assistenz des Zahnarztes wird in der Praxis verstärkt geprobt.
Weitere wichtige Lerninhalte sind:
Die Ausbildungsvergütung variiert je nach Arbeitgeber, Bundesland und Vertragsart. Auszubildende mit einem Tarifvertrag verdienen im Schnitt etwas mehr.
Die durchschnittliche Brutto-Vergütung beträgt:
Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ist eine Abschlussprüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten erforderlich. Entsprechend der seit August 2022 gültigen neuen Ausbildungsverordnung wurde die bis dahin übliche Zwischenprüfung plus Abschlussprüfung ersetzt durch eine Abschlussprüfung, die jetzt in zwei Teilen stattfindet. Nach ungefähr 16 Monaten findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Dabei werden vor allem Schwerpunkte wie die Aufbereitung von Medizinprodukten, Hygienemaßnahmen sowie der Empfang und die Aufnahme von Patienten geprüft. Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit werden dann im Rahmen des zweiten Teils der gestreckten Abschlussprüfung alle weiteren Berufsfelder geprüft.
Bei überdurchschnittlichen Leistungen und einer höheren Vorbildung ist auf Antrag eine Verkürzung der ZFA-Ausbildung möglich. Mit der Mittleren Reife kann die Ausbildung um bis zu 6 Monate verkürzt werden, mit der Fachhochschulreife oder dem Abitur um bis zu 12 Monate.
Eine externe Abschlussprüfung zur ZFA ist möglich, sofern der Prüfling mindestens 4,5 Jahre in einer zahnmedizinischen Praxis oder einer entsprechenden Fachklinik gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in nahestehenden medizinischen Ausbildungsberufen können unter Umständen darauf angerechnet werden. Der Antragsteller muss außerdem durch eine entsprechende Stellungnahme des Arbeitgebers nachweisen, dass er sich durch seine Tätigkeiten die berufliche Handlungsfähigkeit erarbeitet hat.
Typische Einsatzorte für die tägliche Arbeit von Zahnmedizinischen Fachangestellten sind der Empfangsbereich, Behandlungsräume, aber auch das Labor. Im beruflichen Alltag organisiert das Team aus ZFA den Praxisablauf, d.h. vereinbart Termine mit den Patienten und führt den Terminkalender, gibt ärztliche Verordnungen raus, legt Patientenakten für den Arzt bereit und kümmert sich um die Abrechnung der Leistungen.
Das Behandlungszimmer wird vorbereitet und die zahnärztlichen Instrumente bereitgelegt, bzw. nach der Behandlung gereinigt und desinfiziert. Während der Behandlung durch den Zahnarzt assistieren Zahnmedizinische Fachangestellte dem Arzt, beispielsweise durch das Anreichen von Instrumenten oder die Absaugung von Speichel. Dabei werden die Behandlungsabläufe durch die ZFA dokumentiert.
Zu den selbstständig durchzuführenden Aufgaben gehören das Ausgießen von Zahnabdrücken, die Anfertigung von Bleichschienen oder die Bereitstellung von Füllmaterial nach Kariesbehandlungen. Prophylaxe-Maßnahmen, wie die Entfernung von Zahnstein, sind rein rechtlich gesehen eine Grauzone, dürfen aber von dafür qualifizierten Zahnmedizinischen Fachangestellten ausgeführt werden. Nach einer Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin sind ZFA qualifiziert, weitergehende und noch anspruchsvollere Aufgaben inklusive der entsprechenden Patientenberatung in diesem Bereich durchzuführen.
ZFA dürfen auch Röntgengeräte bedienen, allerdings geschieht dies auf Anweisung, bzw. unter Aufsicht und Verantwortung des Arztes. Außerdem müssen Mitarbeiter, die mit Röntgengeräten arbeiten, alle fünf Jahre ihre Kenntnisse im Bereich Strahlenschutz aktualisieren.
Vor und nach der Behandlung ist die ZFA für die Betreuung der Patienten zuständig. Maßnahmen werden erklärt, der Schriftverkehr mit Laboren, Krankenkassen und Abrechnungsstellen wird eigenständig durchgeführt.
Als Arbeitsorte kommen aber nicht nur klassische Zahnarztpraxen in Betracht, mögliche Arbeitgeber sind auch:
Durch zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen lassen sich Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten verbessern. Die Wahl hängt von den eigenen Interessen und Fähigkeiten ab, die sich im Praxisalltag abzeichnen. Möglich sind fachliche Weiterbildungen in Bereichen wie beispielsweise Hygiene, Strahlenschutz, Zahnprophylaxe, Labortätigkeiten, aber auch Qualitätsmanagement, Buchhaltung oder Dokumentation.
Hier einige beruflichen Weiterbildungen, die sich für ZFA anbieten:
Auch ein Studium kommt als Weiterbildungsmöglichkeit in Frage. Dabei ist nicht zwingend das Abitur die Voraussetzung, denn wer eine Ausbildung abgeschlossen hat und einige Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, der kann sich im Anschluss meist auch ohne (Fach-)Abitur in einen entsprechenden fachspezifischen Studiengang einschreiben. Für eine ZFA bieten sich hier besonders Studiengänge in Bereichen wie Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaft oder Gesundheitsmanagement an.
Das durchschnittliche Bruttogehalt als ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte liegt bei ca. 2.400 Euro pro Monat, was einem Jahresgehalt von ungefähr 28.800 Euro entspricht. Die Bezahlung ist allerdings stark abhängig vom Arbeitgeber, dem Wohnort und der Berufserfahrung. Berufseinsteiger können mit ca. 24.000 Euro pro Jahr rechnen. Auch durch die schon erwähnten zahlreichen Möglichkeiten zur Weiterbildung lässt sich das Gehalt steigern.
Der Bedarf an ZFA-Angestellten ist hoch. In vielen Praxen herrscht Fachkräftemangel.
Das Berufsbild wird sich durch weiter zunehmende Digitalisierung und Technologisierung zwar auch in Zukunft verändern, ein nennenswerter Ersatz der ZFA-Tätigkeiten durch künstliche Intelligenz oder Robotik ist aber nicht absehbar. Eher noch wird das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten durch den weiter zunehmenden Einsatz von hochentwickelter Technologie in Zukunft noch anspruchsvoller werden. Damit gilt das Berufsbild als sicher, die Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt sind gut.